*wir haben hier für euch die wichtigsten infos zu den einzelnen klassen zusammen gestellt,
für detaillierte informationen sprecht uns einfach an oder schaut mal nach unter
www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen
klasse
B
B mit schlüsselzahl 96
B mit Schlüsselzahl 197
BE "anhängerführerschein"
A1 "mopedführerschein" **
A2 "kl. motorradschein" ***
A "großer motorradschein"
AM "quad- und rollerschein"
L "kleiner traktorschein"
mofaschein
anmerkungen
** inhaber des führerscheins A1 brauchen nach zwei jahren nur eine praktische prüfung, um den führerschein klasse A2 zu erwerben
*** inhaber des führerscheins A2 brauchen nach zwei jahren nur eine praktische prüfung, um den führerschein klasse A zu erwerben
beschreibung
kfz bis 3,5 t zul. gesamtgewicht (auch für kfz mit einem anhänger, sofern die zul. gesamtmasse der kombination 3,5 t nicht übersteigt)
mindestalter 18 (17 für teilnehmer am "begleiteten fahren ab 17")
eingeschlossene klassen: AM und L
zugfahrzeug der klasse B in kombination mit einem anhänger und zul. der kombination von mehr als 3,5 t und nicht mehr als 4,25 t
mindestalter 18 (17 für teilnehmer am "begleiteten fahren ab 17")
eingeschlossene klassen: keine
vorbesitz führerschein klasse b notwendig
die neue automatikregelung für den führerschein
b197 bedeutet dass die prüfung auf einem fahrzeug mit einem automatikgetriebe abgelegt wurde und eine praktische ausbildung zum führen von kraftfahrzeugen der klasse B mit schaltgetriebe absolviert wurde.
(die bescheinigung für die praktische ausbildung auf einem kraftfahrzeug mit schaltgetriebe wird vom fahrlehrer nach einer 15 minütigen testfahrt ausgehändigt und wird bei der praktischen prüfung vorgelegt
dabei entstehen keine einschränkungen im führereschein.
allerdings muss bei der erweiterung zum BE oder C führerschein die prüfung auf einem kraftfahrzeug mit schaltgetriebe abgelegt werden.
kombination aus kfz der klasse B und anhänger mit einer zul. gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zul. gesamtmasse der kombination von mehr als 3,5 t
mindestalter 18 (17 für teilnehmer am "begleiteten fahren ab 17")
eingeschlossene klassen: keine
vorbesitz führerschein klasse b notwendig
>>>>>>>> ohne theoretischen unterricht <<<<<<<<<<
krafträder bis 125ccm und 11kW
mindestalter 16
eingeschlossene klasse: AM
krafträder bis 35kW
übergangsrecht: fahrerlaubnis der klasse A beschränkt, die vor dem 19.1.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei jahren automatisch als klasse A unbeschränkt
mindestalter 18
eingeschlossene klassen: A1 und AM
offene klasse
mindestalter 24 für direkteinstieg und 20 jahre bei mind. zweijährigem vorbesitz der klasse A2
eingeschlossene klassen: A2, A1 und AM
zwei-, drei- und vierrädrige kleinkrafträder BbH 45km/h und 50ccm
mindestalter 16
eingeschlossene klassen: keine
land- und forstwirtschaftliche zugmaschinen BbH 40 km/h (mit anhänger max. 25 km/h)
mindestalter 16
eingeschlossene klassen: keine
>>>>>>>> nur theoretischer unterricht plus prüfung <<<<<<<<<<
BbH 25 km/h und 50ccm
mindestalter 15
eingeschlossene klassen: keine